Anträge auf Überbrückungsfinanzierung mit AWS Garantie

1. Anträge auf Überbrückungsfinanzierung mit AWS Garantie

 

Zur Sicherstellung der laufenden Liquidität wird sich für viele Unternehmen die Notwendigkeit ergeben, eine zusätzliche Finanzierung zu beantragen. Unterstützt werden Betriebsmittelfinanzierungen (z.B. Wareneinkäufe, Personalkosten) an gesunde Unternehmen, die aufgrund der gegenwärtigen „Coronavirus-Krise“ über keine oder nicht ausreichende Liquidität zur Finanzierung des laufenden Betriebes verfügen bzw. deren Umsatz- und Ertragsentwicklung durch Auftragsausfälle oder Marktänderungen beeinträchtigt ist.

 

 

Die Bundesregierung erleichtert diese Bankfinanzierungen durch folgende Hilfsmaßnahmen:

 

 

EPU & KMU – Haftung Kredite:

Für kleine und mittlere Betriebe werden Bundeshaftungen in Ausmaß von 80% der Kreditsumme für Überbrückungsfinanzierung zur Verfügung gestellt. Die Abwicklung erfolgt über die Hausbank in Kooperation mit dem AWS (Austria Wirtschaftsservice; www.aws.at).

 

 

Antragstellung im Schnellverfahren beim AWS:

Ab sofort können Garantien für Überbrückungskredite und für Kredittilgungen in einem neuen Verfahren beantragt werden. Dieses Verfahren sieht vor, dass unmittelbar mit der Antragstellung der Garantievertrag ausgestellt wird. Aufgrund des sehr vereinfachten Verfahrens, das für eine Vielzahl von Garantien eingerichtet wurde, ist es jedenfalls erforderlich, dass der Garantieantrag vom Unternehmen gemeinsam mit der Bank gestellt wird.

 

 

Die Anträge müssen über den AWS Fördermanager gestellt werden: https://www.aws.at/aws-garantie/ueberbrueckungsgarantie/ runterscrollen zum blauen Balken Antrag stellen

 

 

Schritt 1: Benutzer bei AWS Fördermanager anlegen

Schritt 2: Antrag Coronavirus-Krise auswählen

Schritt 3: Alle Daten ausfüllen, die das Unternehmen ausfüllen darf, wie Angaben zum Förderungswerber, Vorhaben und allgemeine Bedingungen. Die restlichen Punkte werden von der Bank ausgefüllt.

Schritt 4: Zugriffsberechtigung erteilen durch Anlage einer E-Mail Adresse und eines Passwortes (Unternehmen selbst, Bankmitarbeiter = notwendig……Steuerberater zulässig und oft notwendig zur Vervollständigung des Antrages). Bitte die jeweilige E-Mail Adresse hinterlegen.

 

Durch die Anlage der Zugriffsberechtigung des Banksachbearbeiters kann dieser das Förderansuchen weiter bearbeiten.

Schritt 5: Das Ansuchen wird von der Bank abgesendet.

 

 

Spezielle Unterlagen sind vorerst nicht erforderlich. Im Wesentlichen bestätigen das Unternehmen und die kreditgewährende Bank, dass die Kriterien des Förderungsprogramms eingehalten werden. Die Bank kann für die Prüfung aber sehr wohl noch zusätzliche Unterlagen verlangen. Beispielsweise: die drei letzten Jahresabschlüsse (letztjährige Bilanz auch mit den vorläufigen Zahlen), Geschäftszahlen des laufenden Geschäftsjahres, Planungsrechnung 2020, aus denen der Liquiditätsbedarf erkennbar ist, eine kurze Unternehmensdarstellung, etc.

 

 

Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für die Gewährung des Kredites, welche wir Ihnen

bereits in einem früheren Rundschreiben mitgeteilt haben.

 

 

2. Tourismus:

Für Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft werden Bundeshaftungen im Ausmaß von 80% der Kreditsumme für Überbrückungsfinanzierung zur Verfügung gestellt. Die Abwicklung erfolgt über die Hausbank in Kooperation mit der ÖHT. Österreichische Hotel- und Tourismusbank; www.oeht.at

 

Portal Anmeldung: https://portal.oeht.at/

 

 

3. Export:

Heimische Exporte werden mit vereinfachten Rahmenfinanzierungen über die OeKB unterstützt. Österreichische Kontrollbank; www.oekb.at Kredite über die ÖKB werden durch Ihre Hausbank ausgefüllt https://www.oekb.at/export-services/sonder-krr-covid-hilfe.html

 

 

4. Corona-Härtefallfonds-Änderungen

Nach heftiger Kritik an den Kriterien und der Umsetzung des Härtefall-Fonds wurde gestern politisch klargestellt, dass für KMU die ursprünglichen Einschränkungen im Antrag nun wegfallen sollen:

 

 

- Keine Einkommensgrenzen nach unten bzw. nach oben mehr

- Mehrfachversicherungen sollen nun zugelassen sein

- Unternehmensgründer in 2020 sollen ebenfalls Unterstützung bekommen

 

 

Wir empfehlen Unternehmer*innen, die seit Freitag am Antrag scheitern, neuerlich einen Versuch zu starten.

 

 

Anscheinend funktioniert die diesbezügliche technische Umsetzung im Antragsformular schon heute.

 

 

5. Kurzarbeit - wieder neue Formulare

Achtung: Seit heute stehen wiederum neue Formulare für den Antrag auf Kurzarbeit zur Verfügung. https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-undfruehwarnsystem/kurzarbeit/downloads-kurzarbeit#salzburg   

 

6. Kurzarbeit – Überbrückungshilfe der Banken (s.o.)

In einem Übereinkommen zwischen der Bundesregierung und den Banken wurde auch vereinbart, dass die AMS Bewilligungsbestätigung der Kurzarbeit als Sicherheit für Betriebsmittelkredite akzeptiert wird (siehe Pkt. 1.). Die Umsetzung bleibt abzuwarten.

 

Alles Gute und #StaySafe

 

Das Quintax Team